Organisationsentwicklung mit System
Diese AGB der JOSEPH BERATUNG – Organisationsentwicklung mit System (im Weiteren mit JOSEPH BERATUNG bezeichnet) gelten für alle Verträge des Auftraggebers mit JOSEPH BERATUNG.
JOSEPH BERATUNG bzw. die in seinem Namen Handelnde verpflichten sich, die im Vertrag vereinbarte Beratungstätigkeit / Leistung zu erbringen. Eine konkrete Aufgabenstellung sowie ein Zeitfenster mit mind. Projektkalkulation und Projektplan, sind Bestandteil dieses Vertrages, soweit sie vereinbart werden. Ergibt sich im Projektverlauf die Notwendigkeit einer Veränderung der Auftragsdurchführung / Anpassung, so entscheidet hierüber der Auftraggeber, ausschließlich in schriftlicher Form.
JOSEPH BERATUNG erbringt die Leistung durch ihre Mitarbeiter. Der Einsatz sachverständiger Dritter ist ihr gestattet. Die Projekt-Verantwortung für JOSEPH BERATUNG wird hiervon nicht berührt.
Ergänzend zu den AGB der JOSEPH BERATUNG – gelten ggf. AGB’en eingebundener Dritter (z.B. Kooperationspartner von JOSEPH BERATUNG), wenn es zu einem Untervertrag mit diesen kommt. In diesem Fall haftet für das Produkt / Dienstleistung der Untervertragsnehmer.
Datenschutz: Die Vertragspartner verpflichten sich, wechselseitig über die im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit bekannt werdenden betrieblichen Angelegenheiten und Geschäftsgeheimnisse während und nach der Zusammenarbeit Stillschweigen zu bewahren, soweit es nicht um weitere positive / neue – gemäss Absprache - Geschäftsbeziehungen jedweder Art geht. Weitergabe beruflicher Dinge und Äußerungen bedarf der unmittelbaren schriftlichen Zustimmung von JOSEPH BERATUNG.
Berechnungsgrundlagen und die Höhe des Vergütungsanspruches ist im Vertrag und / oder in seinen Anlagen festgeschrieben. JOSEPH BERATUNG sind berechtigt Teilrechnungen in mind. 1- monatigem Projektabschnitten zu erstellen. Dabei gelten die dem Projektstand nach erbrachten Leistungen. Der Restbetrag einschliesslich aller Zusatzbeträge für Spesen und Fahrtkosten ist fällig gemäss Vertragsangaben und zahlbar spätestens 14 Tage nach Projektende. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der ges. MWSt.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass JOSEPH BERATUNG alle für die Projektdurchführung notwendigen Unterlagen / Hilfsmittel rechtzeitig vorgelegt werden. Ebenso sind JOSEPH BERATUNG alle Umstände mitzuteilen, die für die Projektdurchführung selbst mehr als unerheblich sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich unter Beachtung des Urheberrechtes für JOSEPH BERATUNG, die im Rahmen der Projektdurchführung von JOSEPH BERATUNG angefertigten Unterlagen (z.B. Schulungsmaterial, Entwürfe, Berechnungen usw.) ausschließlich für seine eigenen Zwecke zu nutzen.
Werden von JOSEPH BERATUNG oder ihren Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeiten schutzfähige Erfindungen gemacht, so bleiben diese im Eigentum von JOSEPH BERATUNG.
JOSEPH BERATUNG weist darauf hin, dass die Tätigkeit nur den Umfang hat, wie dies im Vertrag vereinbart wurde (z.B. Einführung/ Erweiterung des QM-Systems nach DIN EN ISO 9001:2000 ff. oder auch Potenzialberatung). Einhaltung von Normen, gesetzlichen Vorschriften außerhalb des Vertragsgegenstandes, die für die Produktion / Dienstleistung des Auftraggebers gelten, trägt der Auftraggeber alleine die Verantwortung.
Stellen wir im Projekt oder auch früher Unterlagen / Software / Arbeitsmittel jedweder Art zur Verfügung, bleiben sie bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von JOSEPH BERATUNG. Der Aufraggeber hat diese Unterlagen sorgfältig zu behandeln und haftet dabei für den Verlust und Beschädigung.
Alle Rechnungen sind innerhalb von 21 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das genannte Konto zu überweisen. Maßgebend ist der Zahlungseingang.
Verzug tritt ein, wenn wir an die Zahlung erinnern oder Zahlungen innerhalb einer Nachfrist nicht geleistet wurden, auch wenn wir dies nicht ausdrücklich als Mahnung bezeichnen. Wir berechnen für diese Fristüberschreitung einen Verzugszins in Höhe von 2 % pro Monat und belasten evtl. gegebene Rabatte nach.
Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Ihre Ablehnung bleibt uns vorbehalten. Alle mit ihnen verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Haftung für rechtzeitige Vorlage, Protesterhebung und Benachrichtigung und Zuteilung trägt der Auftraggeber.
JOSEPH BERATUNG verpflichtet sich die vereinbarte Vertragsleistung gemäß den o.a. Vorbemerkungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausbildung unter Anwendung aktueller Kenntnisse / Erfahrungen nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
JOSEPH BERATUNG haftet bei Verletzung seiner Vertragspflichten bei Leistungsstörungen für Schäden, die hierdurch unmittelbar im Unternehmen des Auftraggebers eintreten nur in dem Falle seines groben Verschuldens bis zu einer max. Gesamtsumme des von JOSEPH BERATUNG laut Rechnung angegebenen Leistungsumfanges. Jedwede weitere Haftung ist ausgeschlossen, auch aus Schäden des Auftraggebers aus Vertragsbeziehungen mit Dritten, z.B. Kooperationspartnern mit JOSEPH BERATUNG. Das betrifft auch insbesondere auf alle Fälle des entgangenen Gewinns für den Auftraggeber, gleichgültig jedweder Ursache, zu. Ersatz für mittelbare Schäden ist stets ausgeschlossen.
Jeder Vertrag bezüglich der o.a. Vorbemerkungen endet mit dem Ablauf der Zeit, für den er eingegangen ist oder zu den in Anlagen des Projektvertrages genanntem Zeitpunkten.
Wichtige Gründe können eine vorzeitige Beendigung bedingen. Hieran ist keine Kündigungsfrist gebunden. Gründe hierzu sind gegeben, wenn eine der Vertragsparteien oder dessen Vertreter:
- grobfahrlässig die Projektarbeit behindert,
- ehrverletzende Äußerungen jeder Art abgibt,
- das Projekt willkürlich beendet.
Kündigt der Auftraggeber das Projekt auf aus Gründen, die JOSEPH BERATUNG nicht zu vertreten hat so hat JOSEPH BERATUNG Anspruch auf restliche Vergütung von 50 % der Rest-Vertrag-Summe, sofern anders lautendes vorher nicht geregelt ist. Kündigt JOSEPH BERATUNG das Projekt auf aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber an den JOSEPH BERATUNG Partner, eine Pauschale von 25% der Rest sofort zu leisten.
Ansprüche der Vertragspartner erlöschen nach 6 Monaten nach Vertragsende, ausgenommen sind restierende Vergütungsansprüche von JOSEPH BERATUNG an den Auftraggeber. Folgeaufträge: Es gilt diese Regelung erst ab gültigem Datum unterzeichneter Verträge durch beide Vertragspartner.
Sofern einzelne Bedingungen – gleich aus welchen Gründen – nicht wirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
Gerichtsstand ist für alle Rechtangelegenheiten ist Leverkusen. Das gilt gleichfalls für das ordentliche Mahnverfahren.
Erstellt: Stephan Joseph, JOSEPH BERATUNG
am 26. März 2009
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