Was nicht geht, geht nun mal nicht
Seit der ersten Revision der ISO 9001 im Jahr 1987 finden wir unter „Interne Audits“ die Anforderung: „Die Organisation muss Auditoren so auswählen und Audits so durchführen, dass Objektivität und Unparteilichkeit des Auditprozesses sichergestellt sind.“
Endlich findet man im Entwurf der kommenden ISO 19011 im Abschnitt Auditprinzipien die folgende Relativierung zum Begriff Unabhängigkeit im Audit: „Bei kleineren Organisationen kann es sein, dass die internen Auditoren nicht komplett unabhängig von der Tätigkeit sind, die auditiert wird; es sollten aber alle Anstrengungen unternommen werden, um Voreingenommenheit zu beseitigen und Objektivität zu fördern.“ Bei den Definitionen der ISO 9000 finden wir keine weiteren Hinweise.
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Was eine „kleinere“ Organisation ist, bleibt der Interpretation des Lesers überlassen. Nehmen wir an, dass in einem Unternehmen mit 150 Mitarbeitern zehn interne Auditoren ausgebildet wurden (was schon überdurchschnittlich viel wäre). Diese kommen aus verschiedenen Abteilungen und Hierarchieebenen. Sind zum Beispiel Auditoren aus der Produktion unparteiisch, wenn sie den Einkauf auditieren? Wahrscheinlich kennen sich die Kollegen und durch die Wechselwirkungen der Prozesse entstehen zwangläufig eigene Interessen oder themenbezogene Neigungen. Zudem beeinflussen die persönliche Beziehung und der Nasenfaktor die Objektivität im Audit, wenn auch nur unbewusst.
Um diesem Dilemma zu entgehen, buchen einige Organisationen externe Auditoren zur Durchführung interner Audits. Jedoch auch hier dürfen Objektivität und Unparteilichkeit im Audit infrage gestellt werden.
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