Der falsch kalibrierte Auditor
Was ein Auditor forderte
Oskar arbeitet in einem Unternehmen mit 40 Beschäftigten und trägt dort mehrere Hüte. Einer dieser Hüte ist die Rolle des QM-Beauftragten.
Im letzten Überwachungsaudit wurde er vom Zertifizierungsauditor mit einer „interessanten“ Aussage zur Prüfmittelverwaltung konfrontiert: „Sie können diesen Messschieber nicht als Hilfsmittel deklarieren. Hilfsmittel sind nur Messmittel, die keine Werte anzeigen.“
Als Oskar mir davon berichtete, wollte ich wissen, wie eine KI diese Aussage einordnet. Dafür haben wir die Empfehlung des Auditors als Prompt kopiert und um eine Einschätzung gebeten.

Was die KI ermittelte
Die Antwort von Google Gemini war überraschend deutlich, sodass ich sie hier wiedergebe:
„Diese Aussage des Auditors ist fachlich schlichtweg falsch und entbehrt jeder metrologischen Grundlage. Ein Messschieber ist per Definition ein anzeigendes Messmittel. Die Behauptung, dass Hilfsmittel nur Messmittel sind, die keine Werte anzeigen, verdreht die gängigen Begriffe der Messtechnik völlig.
Der Blick auf die ISO 9001
Nach ISO 9001, Kapitel 7.1.5, hängt die Entscheidung, ob ein Gerät der Prüfmittelüberwachung unterliegt oder als reines Hilfsmittel geführt werden kann, ausschließlich vom konkreten Verwendungszweck ab.
- Wenn das Gerät zur Produktfreigabe, zur Endabnahme oder zum Nachweis der Erfüllung von Kundenanforderungen eingesetzt wird, handelt es sich um ein Überwachungs- und Messmittel im Geltungsbereich der Norm.
- Dient das Werkzeug hingegen nur der groben Voreinstellung, dem Zuschnitt auf Übermaß oder reinen Orientierungszwecken, bei denen im weiteren Prozess ohnehin eine validierte und dokumentierte Messung stattfindet, lässt sich ein Hilfsmittelstatus rechtfertigen.
Warum die Argumentation des Auditors fehlerhaft ist
Die Logik des Auditors bricht an gleich mehreren Punkten in sich zusammen:
- Messmittel ohne Wertanzeige: Geräte wie Grenzlehren oder Einstellmeister zeigen keine variablen Messwerte im klassischen Sinne an, sind aber dennoch klassische Prüfmittel, die regelmäßig kalibriert oder auf Verschleiß geprüft werden müssen. Sie sind keineswegs unkritische Hilfsmittel.
- Die Wertanzeige: Ob ein Instrument Werte anzeigt oder nicht, hat keinerlei Relevanz für die Unterscheidung zwischen Prüfmittel und Hilfsmittel. Ein Messschieber zeigt immer Werte an und ist damit per se ein Messmittel.
Empfohlenes Vorgehen
Der Auditor vermischt hier Fertigungshilfsmittel mit messtechnischen Grundlagen. Es empfiehlt sich, die genaue Funktion des Messschiebers im betroffenen Prozess sachlich darzulegen. Wenn er für qualitätsrelevante Entscheidungen genutzt wird, muss er ohnehin in die Prüfmittelüberwachung aufgenommen werden. Dient er hingegen nur als reines Werkzeug ohne Produktnachweis, sollte man sich die normbasierte Begründung des Auditors für diese abenteuerliche Klassifizierung schriftlich im Auditbericht geben lassen.“

Was zu ergänzen ist
Ich gehe noch einen Schritt weiter: Nach ISO 9001 ist Kalibrierung nicht automatisch für jedes anzeigende Messmittel gefordert. Entscheidend ist, ob das Messmittel zur Verifizierung der Konformität eingesetzt wird und ob messtechnische Rückführbarkeit erforderlich ist, zum Beispiel weil eine Zeichnung mit Maßen und engen Toleranzen Vertragsbestandteil ist.
Bei hinreichend großen Toleranzen und fehlender Kundenvorgabe (ja, so etwas gibt es) kann also ebenfalls auf eine Kalibrierung verzichtet werden, wenn die Verlässlichkeit der Messergebnisse für die konkrete Messaufgabe ausreichend sichergestellt ist. Entscheidend ist nicht die Anzeige eines Zahlenwerts, sondern die Bedeutung der Messung für das Produkt und den Nachweis der Konformität.
Was Oskar getan hat
Oskar hatte im Audit den Mut, dem Auditor zu widersprechen. Der Auditor beließ es daraufhin unwillig bei einem „Hinweis zur Verbesserung“. Oskar nahm diesen Hinweis in den Maßnahmenplan auf und lehnte ihn dort begründet ab.
Gut so. Denn in diesem Fall war nicht der Messschieber das Problem, sondern der Auditor war falsch kalibriert.




